CORONA - VIRUS
Corona-Maßnahmen im Bereich Kultur und Tourismus
Die Corona-Maßnahmen sind rechtlich verbindlich in der Corona-Schutz-Verordnung geregelt (siehe folgender Link »Amtliche Bekanntmachungen«).
Im Bereich Kultur und Tourismus gelten aktuell nur Basisschutzmaßnahmen.
So besteht eine dringende Empfehlung zum Tragen von FFP2-Masken in öffentlichen Innenräumen, zur Einhaltung von Mindestabständen und der Hygieneregeln.
Schärfere Corona-Maßnahmen sind nur möglich, wenn der Sächsische Landtag eine konkrete Gefahr einer sich dynamisch ausbreitenden Infektionslage in ganz Sachsen oder einer konkreten Region feststellt (»Hot-Spot-Regelung«).
Weitere Informationen finden Sie unter
www.sachsen-tourismus.de/corona-infos